Unsere Leistungen:
- Stadt- und Fernfahrte
- Einkaufsfahrten
- Krankenfahrten zum Arzt und zurück
- Fahrten zur Dialyse
- Fahrten zur Bestrahlung
- Fahrten zur Chemobehandlung
- Fahrten ins Krankenhaus
- Fahrten zur Reha
- Schülerbeförderung
- Flughafentransfer
- Kurierfahrten
- Rollstuhlfahrten
- weitere Leistungen auf Anfrage
Abrechnung Fahrtkosten Krankenfahrten
Wir rechnen die Krankenfahrten i.d.R. direkt mit den Krankenkassen ab. Wir haben mit vielen Krankenkasse vertragliche Vereinbarungen.
Dazu benötigen wir eine vom Arzt ausgestellte Verordnung einer Krankenbeförderung.
Bei Fahrten von oder zur stationären Behandlung (Klinikaufenthalt) benötigen wir "nur" die Verordnung einer Krankenbeförderung, ggf. muss ein Eigenanteil zu den Fahrtkosten zugezahlt werden.
Bei ambulanter Behandlung benötigen wir zur Direktabrechnung mit der Krankenkasse ausser der Verordnung einer Krankenbeförderung noch eine schriftliche Genehmigung der Krankenkasse. Bei Dialyse-, Strahlen- oder Chemobehandlung muss aus der Genehmigung ggf. die Höhe der Zuzahlung ersichtlich sein.
Abrechnung Fahrtkosten Versicherung
Nach schriftlicher Kostenzusage durch eine Versicherung rechnen wir die Fahrtkosten auch direkt ab, sodass Sie die Fahrtkosten nicht verauslagen müssen.